Start   Bekämpfung COVID-19   Das Generalkonsulat   Konsularischer Service   Bildung und Kultur   Wirtschaft   Willkommen
in China
 
 Kontakt 
  Start > Aktuelles über China
China erleichtert Marktzugang für ausländische Banken

2014-12-23

Der chinesische Staatsrat gab am Samstag neue Regelungen bekannt, laut denen der Marktzugang für ausländische Banken gelockert werden soll. Auf diese Weise soll der heimische Bankensektor weiter geöffnet werden.

Der Staatsrat veröffentlichte am Samstag die geänderten Vorschriften, mit denen dann kein bestimmter Betrag an Betriebsmitteln von der ausländischen Mutterbank an deren neu errichtete chinesische Filiale transferiert werden muss. Zuvor musste eine ausländische Bank bedingungslos mindestens hundert Millionen Yuan (13,3 Millionen Euro) oder denselben Wert in anderen frei konvertierbaren Währungen bereitstellen. Die Bedingung hatte einen restriktiven Einfluss auf das Auffüllen des Kapitals an chinesischen Filialen ausländischer Banken. Unterdessen wurden direkte Kapitalhilfen von Mutterunternehmen an ihre Filialen als ausländische Direktinvestitionen behandelt, was häufig ein kompliziertes Verfahren von vielen Regierungsbehörden involvierte.

Die neuen Regelungen heben außerdem die vorherige Anforderung auf, dass ausländische Banken oder chinesisch-ausländische Jointventure-Banken zuerst eine Repräsentanz in China errichten müssen, bevor sie Filialen eröffnen können. Unterdessen wurden durch die Regelungen die Bedingungen für Anträge ausländischer Banken erleichtert, Renminbi-Geschäfte auszutragen. Ausländische Banken werden solche Geschäfte beantragen können, wenn sie seit mindestens einem Jahr in China ihren Betrieb haben; die vorige Bedingung war drei Jahre gewesen. Die Banken, die derartige Geschäfte beantragen, werden außerdem keine Profitabilitätsanforderung erfüllen müssen, wohingegen zuvor zwei fortlaufende Jahre Gewinn gemacht worden sein musste.

Unter den neuen Regelungen müssen, wenn eine ausländische Bank bereits RMB-Geschäfte austrägt, ihre anderen Filialen keinen Restriktionen beim Start desselben Geschäfts entgegensehen. Die neuen Regelungen werden am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

(Quelle: german.china.org.cn)

Suggest To A Friend
  Print