| Merkblatt über Legalisation | ||||||||||||||||
| 2011-05-10 | ||||||||||||||||
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Merkblatt über Legalisation Die in der V.R. China benötigten deutschen Dokumente müssen zunächst beim Notar, dann beim Landgericht (oder bei der Bezirksregierung) und zuletzt beim Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden. Eventuell ist der Stempel des landesgerichtlichen Notars einzuholen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim deutschen Bundesverwaltungsamt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Generalkonsulat nur anhand der vorliegenden Beglaubigungen eine Legalisation durchführen kann. Das Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt am Main ist zuständig für die Legalisation von Dokumente aus folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, sowie dem Saarland. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: 1. Originaldokumente mit der Legalisation durch das Bundesverwaltungsamt, 2. vollständige Kopien sämtlicher Dokumente(von allen Seiten inkl. der Seiten mit Beglaubigungen) und eine Kopie des Personalausweises, 3. das vollständig und gut leserlich ausgefüllte Antragsformular (Download). Entsprechend internationaler Übereinkunft haben Konsularbeamte die Befugnis, ohne Angaben von Gründen den Nachweis zusätzlicher Unterlagen zu verlangen oder den Antrag abzulehnen. Gebühren für die Legalisation pro Dokument:
Im Normalfall erfolgt die Bearbeitung eines Dokumentes innerhalb von 4 Arbeitstagen. Gegen Zuschlag ist eine Expressbearbeitung möglich:
Anträge können auch über den Postweg entgegengenommen werden, wobei das Risiko des Verlusts, rechtzeitiger Zustellung etc. vom Antragsteller getragen wird. Hierfür ist neben den vom Bundesverwaltungsamt beglaubigten Dokumenten zusätzlich einzureichen: 1. die entsprechenden Gebühren (Verrechnungscheck), 2. ein adressierter und ausreichend frankierter Briefumschlag (Einschreiben), 3. das vollständig und gut leserlich ausgefüllte Antragsformular (Download), 4. vollständige Kopien der beglaubigten Dokumente(von allen Seiten inkl. der Seiten mit Beglaubigungen). Die Bearbeitung über den Postweg erfolgt innerhalb von 7 Werktagen, eine Expressbearbeitung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass über den Postweg nur dienstliche Dokumente entgegengenommen werden können, Privatdokumente müssen persönlich eingereicht werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00-11:30 Uhr Adresse: Das Generalkonsulat der VR China in Frankfurt am Main Abteilung für Beglaubigung und Legalisation Stresemannallee 19-23 60596 Frankfurt a. M. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns montags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 069-75 08 55 49. |




