| Merkblatt über Legalisation | ||||||||||||||||
| 2007-08-24 | ||||||||||||||||
|
Die in der V.R. China benötigten deutschen Dokumente müssen zunächst beim Notar, dann beim Landgericht (oder bei der Bezirksregierung) und zuletzt beim Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden. Eventuell ist der Stempel des landesgerichtlichen Notars einzuholen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim deutschen Bundesverwaltungsamt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Generalkonsulat nur anhand der vorliegenden Beglaubigungen eine Legalisation durchführen kann. Das Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt am Main ist zuständig für die Legalisation der Dokumente aus Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: 1. Originaldokumente mit Legalisation vom Bundesverwaltungsamt, 2. vollständige Kopien sämtlicher Dokumente(von allen Seiten inkl. Seiten mit Beglaubigungen) und Kopie des Personalausweises, 3. das vollständig und gut leserlich ausgefüllte Antragsformular (Download). Entsprechend internationaler Übereinkunft haben Konsularbeamte das Befugnis, ohne Angaben von Begründungen den Nachweis zusätzlicher Unterlagen zu verlangen oder den Antrag abzulehnen. Gebühren für die Legalisation pro Dokument:
Im Normalfall erfolgt die Bearbeitung eines Dokumentes innerhalb von 4 Arbeitstagen. Gegen Zuschlag ist eine Expressbearbeitung möglich:
Anträge können auch über den Postweg entgegengenommen werden, wobei das Risiko vom Antragsteller selbst getragen wird. Hierfür ist neben den vom Bundesverwaltungsamt beglaubigten Dokumenten zusätzlich einzureichen: 1. die entsprechenden Gebühren (Verrechnungscheck), 2. einen adressierten und frankierten Briefumschlag (Einschreiben), 3. das vollständig und gut leserlich ausgefüllte Antragsformular (Download), 4. vollständige Kopien der beglaubigten Dokumente(von allen Seiten inkl. Seiten mit Beglaubigungen). Die Bearbeitung über den Postweg erfolgt innerhalb von 7 Werktagen, eine Schnellbearbeitung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass über den Postweg nur dienstliche Dokumente entgegengenommen werden können, Privatdokumente müssen persönlich eingereicht werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr Adresse: Das Generalkonsulat der VR China in Frankfurt am Main Abteilung für Beglaubigung und Legalisation Mainzer Landstrasse 175 60326 Frankfurt a. M. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie uns montags und mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 069-75 08 55 49. |




