| Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China |
| 2010-01-04 |
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Öffenzeit: von 9:00 bis 12:00 Annahme bis 11:30 Allgemeine Wichtig Hinweise: 1. Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main bearbeitet Anträge aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. 2. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften festzulegen, Anträge zurückzuweisen, bzw. ein bereits ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne hierfür Gründe anführen zu müssen. Die Beantragung eines Visums per Postweg ist nicht möglich. Anträge aus den Konsularbezirken müssen persönlich oder in Vertretung (durch Bekannte, Reisebüros oder Visabeschaffungsfirmen) eingereicht und abgeholt werden. Eine vorzeitige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der Konsularabteilung. 3. Ab dem Ausstellungsdatum ist das Visum 90 Tage gültig. Es wird empfohlen, etwas 50 Tage vor Reiseanritt den Antrag zu sellen, um zu vermeiden, dass das Visum vor der Einreise bereits abläuft, bzw. eine zusätzliche Gebühr für eine bevorzugte Bearbeitung wegen des zu spät abgegebenen Antrags erhoben werden muss. Mit dem Antrag ist zugleich die Aufenthaltsdauer in China festzulegen. 4. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, in den speziellen Fällen kann das Expressvisum auch für den gleichen Tag (Aufpreis in Höhe von 30 Euro; auch wenn die Beantragung erst kurz vor der Arbeitschluss entgegegengenommen wird und das Visum in den folgenden Arbeitstag abholbar kann, zaehlt auch zur Expressbesarbeitung;Ab 1. Januar wird die Beantragung nur im Notfall, -wie z. B. Besuch eines Schwerkranken oder dringende Termine für Anlagenmontage und Anlagenreparatur- angenommen, dazu sind ein schriftlicher Antrag und entsprechende Unterlagen als Beweis für einen Notfall erforderlich) sowie für den folgenden 2. und 3. Arbeitstag(Aufpreis in Höhe von 20 Euro) erteilt sein. 5. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen beim Abholung gründlich geprüft werden. 6. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften festzulegen, Anträge zurückzuweisen, bzw. Ein bereits ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne hierfür Gründe anführen zu müssen. 7. Verantwortungen für Verzögerung und Unkosten wegen Nichtachtung diese Merkblattes sind von dem Antragsteller zu tragen. Erforderliche Papiere für Einzelvisum: Tourismusvisum od. Besuchsvisum - L visum: 1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum. 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild. 3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung. Geschäftsvisum – F visum: 1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum. 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild. 3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung. 4. Das Einladungsschreben eine chinesischen bevollmächtigten Dienststelle bzw. Institution order von ihnen ermächtigten Firmen der VR China. Arbeitsvisum – Z visum: Z-Visum, Gültigkeit 3 Monate, einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des Z-Visums sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubernis zu erhalten. 1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein. 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild. 3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung. 4. Eine Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der V.R. China oder ein Expertenausweis (Original und Kopie) vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten. 5. Eine offizielle Visabenachrichtigung (Original) von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Insitution. 6. Ein aktueller Gesundheitstest inklusive einer HIV-Untersuchung. Das Formular für Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen. Studentenvisum – F od. X visum: Je nach der Aufenthaltsdauer werden zwei Arten von Studentenvisa erteilt: 1. Kurzfristiges Studentenvisum: Dieses entspricht einem verlängerten F-Visum, die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen. 2. Langfristiges Studentenvisum: X-Visum. Die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des X-Visums sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Folgende Papiere sind erforderlich, um ein X-Visum zu beantragen: 1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein. 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild. 3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung. 4. Zulassungspapiere der Universität bzw. Schule (Original und Kopie) 5. Das vom Chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Visumantragsformular (Original und Kopie). 6. Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung (Für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen ist der Test nicht erforderlich). Das Formular für Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen. Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Macau Eine visumfreie Einreise nach Macau ist zur Zeit den Staatsbürgern aus 36 Ländern gestattet (darunter Deutschland, die USA und Portugal). Die Staatsbürger der übrigen Länder sind verpflichtet, nach Ankunft in Macau am Flughafen einen Visumantrag zu stellen. http://www.gov.mo/egi/Portal/index.jsp Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Hongkong für deutsche Staatsbürger Deutsche Staatsbürger können mit einem gültigen Reisepass visumfrei zu Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen nach Hongkong einreisen. In folgenden Situationen hingegen ist ein Visum beim Generalkonsulat der V.R. China oder bei der Immigrationsbehörde in Hongkong zu beantragen. 1. Der Aufenthalt dauert länger als 90 Tage. 2. Die Einreise dient der Aufnahme einer Arbeitsstelle, einer langfristigen Übersiedlung, Aufführungen, Veranstaltungen und einer Messe oder Ausstellung. 3. Der Aufenthalt dient einem Studium, beruflicher Ausbildung oder Fortbildung in verschiedenen Sektoren. Folgende Unterlagen sind für das Visum zur Einreise nach Hongkong beim Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt a. M. einzureichen: 1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular für das Hongkong-Visum mit 2 Lichtbildern. 2. Weitere Unterlagen und Identitätsnachweise müssen auf Nachfrage der zuständigen Konsuln vorgelegt werden. Da das Genehmigungsverfahren der Immigrationsbehörde in Hongkong obliegt, kann die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt werden, eine Expressbearbeitung ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Beantragung des Visums für Hongkong und eine vollständige Auflistung der visumpflichtigen Länder sind auf folgender Internetseite abrufbar. |




