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Visumbestimmung

2007-08-23

I. Allgemeine Informationen zum chinesischen Visum

Das chinesische Visum ist eine Genehmigung, die Ausländern von chinesischen Behörden erteilt werden kann. Es berechtigt zur Ein- und Ausreise und zu Transiten durch die Volksrepublik China. Entsprechend der Identität des Antragstellers und des Reisezwecks werden unterschiedliche Visa ausgestellt, diese unterteilen sich in Kategorien wie z. B. Diplomatenvisa, Courtesyvisa, Dienstvisa und Reisevisa.

Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Frankfurt am Main bearbeitet Anträge aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften festzulegen, Anträge zurückzuweisen, bzw. ein bereits ausgestelltes Visum zu ändern oder aufzuheben, ohne hierfür Gründe anführen zu müssen.

Chinesische Reisevisa unterteilen sich in folgende 8 Kategorien:

C-Visum: ausgestellt für Zugbegleiter internationaler Bahnlinien, Flugpersonal internationaler Fluglinien, Schiffspersonal sowie begleitende Familienangehörige.

D-Visum: ausgestellt für längerfristige Aufenthalte in China.

F-Visum: ausgestellt bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Geschäftsreisen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) in China.

G-Visum: ausgestellt für die Transitreise durch China.

J-1-Visum: ausgestellt bei längerfristigen Aufenthalten akkreditierter Journalisten in China.

J-2-Visum: ausgestellt bei temporären Aufenthalten für Journalisten.

L-Visum: ausgestellt bei Privatreisen, Verwandtenbesuchen oder sonstigen privaten Angelegenheiten in China.

X-Visum:ausgestellt bei Schul- und Universitätsbesuchen, Fortbildungen oder Praktika in China über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten.

Z-Visum:ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China und für die Familienangehörigen der Beschäftigten.

Zu den chinesischen Visumbehörden zählen folgende Ämter: sämtliche Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate und andere Ausstellungsbehörden, Konsularabteilungen der Beauftragten in Hongkong und Macau, sowie andere vom chinesischen Außenministerium bevollmächtigte Vertretungen der Volksrepublik China. Ausländische Bürger, die nach China einreisen oder eine Transitreise planen, sind verpflichtet, Visumanträge bei den oben genannten Behörden zu stellen.

Flugpassagiere auf der Durchreise, die den Flughafen nicht verlassen und deren Aufenthalt die Dauer von 24 Stunden nicht übersteigt, benötigen kein chinesisches Visum.

Den Staatsbürgern einiger Länder ist ein visumfreier Transit über die Flughäfen Pudong und Hongqiao in Shanghai gestattet. Voraussetzungen hierbei sind ein gültiger Reisepass mit Visum für das Ankunftsland, die Einhaltung der begrenzten Aufenthaltsdauer von 48 Stunden im Flughafengelände, sowie ein bereits festgelegter Anschlussflug. Diese Sonderregelung gilt für folgende Länder:

Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Korea und Singapur.

Die Beantragung eines Visums per Postweg ist nicht möglich. Anträge aus den o. g. Konsularbezirken müssen persönlich oder in Vertretung (durch Bekannte, Reisebüros oder Visabeschaffungsfirmen) eingereicht und abgeholt werden. Eine vorzeitige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Im Normalfall beträgt die Bearbeitungszeit 4 Arbeitstage.

Ab dem Ausstellungsdatum ist das Visum 90 Tage gültig. Es wird empfohlen, etwa 50 Tage vor Reiseantritt den Antrag zu stellen, um zu vermeiden, dass das Visum vor der Einreise bereits abläuft, bzw. eine zusätzliche Gebühr für eine bevorzugte Bearbeitung wegen des zu spät abgegebenen Antrags erhoben werden muss. Mit dem Antrag ist zugleich die Aufenthaltsdauer in China festzulegen.

Gültigkeit und Aufenthaltsdauer

Die Gültigkeit von Visa mit einmaliger und zweimaliger Einreiseoption beträgt 3 bzw. 6 Monate, die Aufenthaltsdauer (berechnet ab dem ersten Tag in China) beträgt im Normalfall 30 Tage. Der zuständige Konsul kann auf Wunsch des Antragstellers die Aufenthaltsdauer entsprechend verlängern.

II. Visagebühren

Visagebühren müssen in Bargeld oder Verrechnungscheck entrichtet werden.

•Für deutsche Staatsbürger (pro Person):

1.

einmalige Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen

30,00 Euro

2.

zweimalige Einreise mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen

45,00 Euro

3.

mehrmalige Einreise für insgesamt 6 Monate mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen

60,00 Euro

4.

mehrmalige Einreise für insgesamt 1 Jahr mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen

90,00 Euro

5.

mehrmalige Einreise für insgesamt 2 Jahre mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen

90,00 Euro

•Für nicht-deutsche Staatsbürger (pro Person):

1.

einmalige Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen

30,00 Euro

2.

zweimalige Einreise mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen

50,00 Euro

3.

mehrmalige Einreise für insgesamt 6 Monate mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen

70,00 Euro

4.

mehrmalige Einreise für insgesamt 1 Jahr mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen

100,00 Euro

•Für amerikanische Staatsbürger (pro Person):

1.

Touristen- und Geschäftsvisum für amerikanische Antragsteller

90,00 Euro

2.

Gruppenvisum für amerikanische Antragsteller(pro Person)

75,00 Euro

Zuschlag bei Expressbearbeitung (pro Person):

1.

Abholung ab dem nächsten Tag

20,00 Euro

2.

Abholung am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr!)

30,00 Euro

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•L-Visum:

Folgende Unterlagen sind erforderlich, um ein Tourismus- oder Besuchsvisum für die einmalige, zweimalige oder mehrmalige (für insgesamt 6 bzw. 12 Monate) Einreise mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen zu beantragen:

1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch 6 Monate, bei einem Jahresvisum mit mehrmaligem Einreisen über 15 Monate gültig sein.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild.

3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

4. Für Verwandten- und Freundbesuche: Eine schriftliche Einladung eines in China wohnhaften Verwandten, Personalausweis der Verwandten in Kopie, Begläubigung für Verwandtschaft, das Flugticket(Original und Kopie).

5. Für Privatreise: Hotelbuchungsbestätigung, das Flugticket(Original und Kopie).

•F-Visum:

Folgende Unterlagen sind erforderlich, um ein Geschäftsvisum für eine einmalige Einreise (mit 3 Monaten Gültigkeit), eine zweimalige Einreise (mit 6 Monaten Gültigkeit) oder eine mehrmalige Einreise (mit 6, 12 bzw. 24 Monaten Gültigkeit) mit einer jeweiligen Aufenthaltsdauer von 30 bis zu 90 Tagen zu beantragen:

1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch 6 Monate, bei einem Jahresvisum mit mehrmaliger Einreise über 15 Monate gültig sein.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild.

3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

4. Das Einladungsschreiben einer chinesischen bevollmächtigten Dienststelle bzw. Institution

5. Hotelbuchungsbestätigung, das Flugticket(Original und Kopie).

6. Sonstige Unterlagen für mehrmalige Einreise: Einladung des chinesischen Gastgebers und Bestätigung der deutschen Firma.

Auf Anfrage des Antragstellers kann ein F-Visum für 6 oder 12 Monate mit mehrmaliger Einreiseoption erteilt werden.

Für ein Geschäftsvisum mit mehrmaliger Einreiseoption und einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten sind berechtigt:

a) Geschäftsleute, die im Besitz einer Urkunde über Investitionen bzw. der Vertriebsgenehmigung in China sind.

b) Geschäftsleute, die im Besitz von mehr als zwei chinesischen Geschäftsvisa mit Gültigkeitszeit von 6 oder 12 Monaten sind.

•Studentenvisum:

Je nach der Aufenthaltsdauer werden zwei Arten von Studentenvisa erteilt:

1. Kurzfristiges Studentenvisum: Dieses entspricht einem verlängerten F-Visum, die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen.

2. Langfristiges Studentenvisum: X-Visum. Die Gültigkeitszeit beträgt 3 Monate, mit einer einmaligen Einreise und einer Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des X-Visums sind verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Folgende Papiere sind erforderlich, um ein X-Visum zu beantragen:

1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild.

3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

4. Zulassungspapiere der Universität bzw. Schule (Original und Kopie).

5. Das vom Chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Visumantragsformular (Original und Kopie).

6. Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung (Für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen ist der Test nicht erforderlich). Das Formular für Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen.

•Arbeitsvisum:

Z-Visum, Gültigkeit 3 Monate, einmalige Einreise, Aufenthaltsdauer "000". Inhaber des Z-Visums sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit registrieren zu lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Folgende Papiere sind erforderlich, um ein Arbeitsvisum zu beantragen:

1. Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für den Visumeintrag. Dieser muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild.

3. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

4. Eine Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der V.R. China oder ein Expertenausweis (Original und Kopie) vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten.

5. Eine offizielle Visabenachrichtigung (Original) von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution.

6. Ein aktueller Gesundheitstest inklusive einer HIV-Untersuchung. Das Formular für Gesundheitsuntersuchung ist von unserer Webseite herunterzuladen.

Gruppenvisum:

Ausgestellt für Reisegruppen über 5 Personen, die von deutschen Reisebüros oder anderen Einrichtungen organisiert werden, die mit einem Reisebüro oder einer Organisation vor Ort in China zusammenarbeiten.

Erforderliche Papiere:

1. Gültige Reisepässe aller Mitreisenden.

2. Drei ausgefüllte Exemplare des Gruppenvisumantragsformulars.

3. Einladungsschreiben eines chinesischen Reisebüros oder einer bevollmächtigten Dienststelle.

4. Antragsschreiben eines deutschen Reisebüros oder einer ämtlichen Organisation.

5. Für Reisen nach Tibet wird das Genehmigungsschreiben (Original) des Büros für auswärtige Angelegenheiten, Autonomes Gebiet Tibet, benötigt.

6. Für Antragsteller eines Drittstaates außerhalb der EU ist die langfristige deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger der Nachweis des Wohnsitzes und die Aufenthaltsbescheinigung.

Gebühren (pro Person):

1.

deutsche Staatsbürger

25,00 Euro

2.

Staatsbürger aus Drittstaaten

30,00 Euro

Bearbeitungsdauer: 15 Arbeitstage

Bitte beachten Sie:

1. Ein Gruppenvisum kann erst mit einer Mindestanzahl von 5 Personen vergeben werden.

2. Der Antrag kann nicht über den Postweg eingereicht werden. Die Mitarbeiter eines deutschen Reisebüros oder einer ämtlichen Organisation müssen persönlich oder in Vertretung beim Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt am Main die Anträge stellen.

3. Der Antrag kann frühestens 50 Tage vor der Einreise eingereicht werden.

4. Der Einsatz eigener Verkehrsmittel muss im Einladungsschreiben der chinesischen Seite vermerkt werden.

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Visum und Einreisegenehmigung für Hongkong und Macau

Informationen im Internet:

Zollamt der V.R. China:

http://www.customs.gov.cn

•Immigrationsbehörde für die Sonderverwaltungsregion Hongkong der V.R. China:

 http://www.immd.gov.hk

•Büro des Kommissars des Außenministeriums der V.R. China in Hongkong:

http://www.fmcoprc.gov.hk/chn/lsfw/default.htm

•Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der V.R. China:

http://www.gov.mo/egi/Portal/index.jsp

•Behörde für Identitätsnachweis der Sonderverwaltungsregion Macau der V.R. China:

http://www.dsi.gov.mo

Eine visumfreie Einreise nach Macau ist zur Zeit den Staatsbürgern aus 36 Ländern gestattet (darunter Deutschland, die USA und Portugal). Die Staatsbürger der übrigen Länder sind verpflichtet, nach Ankunft in Macau am Flughafen einen Visumantrag zu stellen.

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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Hongkong für deutsche Staatsbürger

Deutsche Staatsbürger können mit einem gültigen Reisepass visumfrei zu Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen nach Hongkong einreisen. In folgenden Situationen hingegen ist ein Visum beim Generalkonsulat der V.R. China oder bei der Immigrationsbehörde in Hongkong zu beantragen.

1. Der Aufenthalt dauert länger als 90 Tage.

2. Die Einreise dient der Aufnahme einer Arbeitsstelle, einer langfristigen Übersiedlung, Aufführungen, Veranstaltungen und einer Messe oder Ausstellung.

3. Der Aufenthalt dient einem Studium, beruflicher Ausbildung oder Fortbildung in verschiedenen Sektoren.

Folgende Unterlagen sind für das Visum zur Einreise nach Hongkong beim Generalkonsulat der V.R. China in Frankfurt a. M. einzureichen:

1. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular für das Hongkong-Visum mit 2 Lichtbildern.

2. Weitere Unterlagen und Identitätsnachweise müssen auf Nachfrage der zuständigen Konsuln vorgelegt werden.

Da das Genehmigungsverfahren der Immigrationsbehörde in Hongkong obliegt, kann die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt werden, eine Expressbearbeitung ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung des Visums für Hongkong und eine vollständige Auflistung der visumpflichtigen Länder sind auf folgender Internetseite abrufbar.

http://www.info.gov.hk/immd/

• Faxnummer der Einreisebehörde in Hongkong: 00852-28 24 11 33

• Internetseite der Einreisebehörde in Hongkong: http://www.immd.gov.hk

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